Hygieneregeln der RSS Bielefeld ab 8.03.2021 für die Klassen 1-13 und das Berufskollegs

Mund-Nasen- Schutz (im folgenden Maske genannt).
• Als Maske ist eine medizinische Maske zu tragen. Eine medizinische Maske ist eine sog. OP- Maske, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Ausnahmen sind für die SuS der Klasse 1-8 erlaubt, wenn aufgrund der Passform keine medizinische Maske getragen werden kann – dann darf eine Alltagsmaske getragen werden.
• Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude.
• Die Maskenpflicht gilt für alle Klassen auch auf dem festen Sitzplatz während des
gesamten Unterrichts.
• In Pausenzeiten darf auf die Maske beim Essen und Trinken verzichtet werden,
sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht am Sitzplatz
im Klassenraum.
• Lehrkräfte bzw. in der Schule tätige Personen müssen eine OP oder FFP2 Maske
tragen. Sie können auf die Maske im Unterricht verzichten, wenn sie den Abstand von 1,5 m einhalten können, sofern dies aus pädagogischen Gründen erforderlich ist. Sobald er unterschritten wird, muss die Maske aufgesetzt werden.
• Die Eltern sind dafür verantwortlich Mund-Nasen-Bedeckungen zu beschaffen. Benutzungshinweise für die Maske
• Maske täglich wechseln. Alltagsmasken wirksam reinigen
• Mindestens eine Ersatzmaske pro 2 Unterrichtsstunden mitnehmen und einen
Plastikbeutel für gebrauchte Masken mitführen.
• Getragene Masken dürfen nicht auf dem Tisch abgelegt werden.
• Empfehlung: Am besten die Maske so gestalten, dass sie sicher und bequem sitzt
und sich entweder auf dem Gesicht oder am Hals befindet, um unnötiges Hantieren und Kontamination zu vermeiden (bei Masken mit Ohrgummis kann man ein Band zwischen den Gummis anbringen).
Sitzordnung – Anwesenheit
• Es gibt eine festgelegte Sitzordnung. Diese wird eingehalten und dokumentiert, um im Bedarfsfall Kontakte nachvollziehen zu können.
• Der Sitzplatz wird erst nach Zustimmung durch den Lehrer verlassen.
• Toilettengang muss angemeldet werden und ist nur einzeln möglich. Schilder
Besetzt/Frei hängen aus.
• Die Anwesenheit wird für jede Unterrichtsstunde dokumentiert.
• Die Dokumentation der Anwesenheit und Sitzordnung wird für 4 Wochen aufbewahrt.
Hände gründlich mit Seife waschen (30 sek) oder desinfizieren
• Beim bzw. vorm Betreten des Klassenraums – das entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
• vor und nach der Toilette, vor dem Essen und bei Bedarf
• einzeln und mit Abstand – bitte geduldig warten
• ob Händewaschen oder Desinfektionsmittel entscheidet die Lehrkraft bzw. die
Eltern. Eines von beiden muss stattfinden. Für die Kinder der Klassen 1-4 wird Hände waschen empfohlen.
Wegeregelung, Aufenthalt auf dem Schulgelände und dem Gebäude
• Die Schule wird nur durch den vorgegebenen Weg betreten und verlassen (s. Anlage) – Fahrrad, Roller etc. werden in der Nähe des zugeteilten Eingangs abgestellt.
• Aufenthalt nur in den vorgegebenen Bereichen (Pause) bzw. Räumen (s. Anlage).
• In den Fluren wird nur rechts gelaufen und nicht überholt.
• Die Bodenmarkierungen zur Abstandregelung sind einzuhalten.
• Schulexterne Besucher dürfen das Gebäude nur in Zusammenhang der
Schulmitwirkung, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Betreuungspersonen und zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs betreten. Es erfolgt eine Händedesinfektion im Haupteingangsbereich und anschließende Dokumentation der Anwesenheit bei Frau Kulnat-Bari bzw. Herrn Molitor (Handwerker, Lieferanten) – die Hygieneregeln gelten auch hier.
Arbeitsmaterial
• Es werden nur die eigenen Stifte, Hefte, Bücher etc. benutzt und täglich von zuhause mitgebracht und wieder mitgenommen. Ausnahmen regelt die zuständige Lehrkraft.
Weitere Maßnahmen
Lüften:
– Während des Unterrichts alle 20 min Stoßlüften
– Querlüften wo es möglich ist. Bitte darauf achten, dass nicht in schlecht zu
lüftende Gänge gelüftet wird (also Fenster und Klassentür auf besser
vermeiden, außer es gibt ein Fenster direkt gegenüber).
– In den Pausen während der gesamten Pausendauer lüften. .
Cafeteria
• Maskenpflicht auch in der Cafeteria beim Abholen der Speisen…
• Die Schülerinnen und Schüler essen im Klassenraum oder draußen.
• Die Schule stellt Desinfektionsmittel am Eingang der Cafeteria zur Verfügung.
• Beim Abholen des Essens Abstandsregelung beachten.
• Das Lehrerkollegium stimmt die Zeiten ab.
Sport
• Schulsport findet soweit das Wetter es gestattet, draußen statt, daher bitte Außensportkleidung mitbringen.
• Bei Schulsport in der Halle muss gut gelüftet werden, beim Heben und Sichern sollte situativ eine Maske getragen werden.
Auftreten von Verdachtsfällen bzw. Erkrankungen
• Schülerinnen und Schüler die Schnupfen haben, müssen für 24 h zuhause bleiben und beobachtet werden. Erst wenn keine weiteren Symptome auftreten, darf die Schule wieder besucht werden.
• Bei Husten, Fieber und anderen typischen Symptomen darf die Schule nicht besucht werden. – Krankmeldung ans Sekretariat bis 8 Uhr telefonisch.
• Treten während der Schulzeit Symptome auf, müssen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich abgeholt werden bzw. gehen selbstständig heim. (volljährige Schülerinnen und Schüler).
Allgemeine Verhaltensregeln
• Ich huste und niese in die Armbeuge.
• Ich benutze Taschentücher nur einmal und entsorge sie im Mülleimer.
• Bei Husten, Fieber und anderen typischen Symptomen darf die Schule nicht
besucht werden. – Krankmeldung ans Sekretariat bis 8 Uhr telefonisch.